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   LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2008 - L 3 B 257/08 AS   

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https://dejure.org/2008,18898
LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2008 - L 3 B 257/08 AS (https://dejure.org/2008,18898)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.2008 - L 3 B 257/08 AS (https://dejure.org/2008,18898)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 2008 - L 3 B 257/08 AS (https://dejure.org/2008,18898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundessozialgericht gegen eine mit Beschwerde oder Berufung nicht mehr anfechtbare Entscheidung des Landessozialgerichts; Statthaftigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Kostenbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 172 Abs. 3
    Statthaftigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Kostenbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    SGG § 172 Abs. 3
    Statthaftigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Kostenbeschluss

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.04.2005 - B 1 KR 5/04 S

    Zulässigkeit der außerordentlichen Beschwerde zum Bundessozialgericht

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2008 - L 3 B 257/08
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Beschluss vom 7. April 2005 (B 1 KR 5/04 S, SozR 4-1500 § 178a Nr. 1, auch veröffentlicht in juris) entschieden, dass eine außerordentliche Beschwerde zum BSG gegen eine mit Beschwerde oder Revision nicht mehr anfechtbare Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) spätestens seit Inkrafttreten der Vorschriften über die Anhörungsrüge nicht mehr in Betracht komme.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2011 - L 9 AS 601/10
    Spätestens seit Inkrafttreten des § 178a SGG ist eine außerordentliche Beschwerde als Rechtsbehelf gegen eine unanfechtbare Entscheidung des Vordergerichts nicht mehr statthaft, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 2003, 1924) für außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffene außerordentliche Rechtsbehelfe kein Raum mehr ist (vgl. auch BSG NZS 2005, 616 und 15.8.2005 - B 1 A 1/04 S; LSG Berlin-Brandenburg 18.6.2007 - L 18 B 732/07 AS BeckRS 2007 45768; LSG Schleswig-Holstein 21.11.2008 - L 3 B 257/08 AS; Meyer-Ladewig in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, vor § 143 Rdnr. 15e; ebenso zu § 152a VwGO: BVerwG NVwZ 2005, 232).
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